Reglement
„St. Charles Classics 2024“
1. Teilnahmeberechtigung
Herzlich eingeladen sind Oldtimer Freunde/innen mit historisch und klassisch wertvollen Automobilen, die eine Straßenzulassung besitzen und/oder mit rotem Kennzeichen gefahren werden dürfen. Replikate oder Fahrzeuge mit nicht zeitgenössischen Modifikationen können nicht berücksichtigt werden. Ideal ist die Veranstaltung für Fahrzeuge aus den 50er bis 70er Jahren. Für Vorkriegsfahrzeuge ist die Veranstaltung aufgrund der anspruchsvollen Streckenführung (insbesondere diverse Passstraßen mit engen Kehren und erhöhtem Bremsaufwand) nicht gut geeignet. Grundsätzlich möchte der Veranstalter aber keine Teilnehmer/innen ausschließen; die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.
2. Die Teilnahmebestätigung gilt nur für das gemeldete Fahrzeug.
Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in das Reglement sowie die allgemeinen Teilnahme- und Haftungsbedingungen an. Die Teilnahme erfolgt im Auswahlverfahren durch schriftliche Zusage des Veranstalters.
Nach erfolgter Auswahl der Fahrzeuge erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung/Rechnung.
3. Nennung
Die Anmeldung zur „St. Charles Classics 2024“ ist auf dem vom Veranstalter zu stellenden, offiziellen Nennformular bis zum 30. Juni 2024 an den Veranstalter zu senden. Das Nenngeld für die drei Tourtage (13. - 15.09.2024) in Höhe von CHF 5.000 wird pro Team (zwei Personen; zuzüglich Schweizer MwSt.) erhoben und mit der Teilnahmebestätigung in Rechnung gestellt. Im Nenngeld enthalten sind die Veranstaltungsunterlagen, jeweils zwei Hotelübernachtungen im Doppelzimmer (dies gilt auch bei Einzelbelegung), das Tour-Catering (tagsüber; ab Ankunft bis zum offiziellen Ende der Veranstaltung), die Abendveranstaltungen/-essen.
Das Nenngeld ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen. Einzelbelegungen/-buchungen können nur in Höhe des Nenngeldes pro Team erfolgen; eine Kostenreduktion ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht möglich. Im Einzelfall bemüht sich der Veranstalter jedoch gerne, mit den Partnern/Lieferanten der Veranstaltung eine für den Einzelteilnehmer passende Lösung zu finden.
Nennungen werden nur angenommen, wenn das vollständig ausgefüllte Nennformular zusammen mit einer Foto-Datei Ihres Fahrzeugs im JPG-Format fristgerecht (vom Veranstalter je Anmeldung zu benennen) beim Veranstalter vorliegt. Anlieferungen von Daten (min. 100 kB, max. 5 MB) an: klaus.nesser@gravity-inmpact.ch
Eine evtl. Stornierung der Nennung muss schriftlich erfolgen.
Für optionale Zusatzübernachtungen/-dienstleistungen erstellt der Veranstalter gerne eine individuelle Offerte.
4. Stornofristen:
Eine eventuelle Annullierung der Nennung hat schriftlich zu erfolgen. Im Rücktrittsfall stehen dem Veranstalter folgende Zahlungen zu:
ab 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Gesamtbetrages,
ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Gesamtbetrages,
ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird keine Rückzahlung geleistet.
5. Dokumentenabnahme
Jedes teilnehmende Team muss sich innerhalb der vom Veranstalter bekannt gegebenen Zeit am Startpunkt der Veranstaltung einfinden und folgende Dokumente vorlegen:
gültiger Führerschein des Fahrers/der Fahrerin,
Fahrzeugpapiere gemäß den nationalen Bestimmungen des Herkunftslandes für das genannte Fahrzeug sowie Versicherungsnachweis,
Fahrzeugscheinheft bei „temporären“ Kennzeichen (z.B. „rote 07er-Kennzeichen (D)). Bitte unbedingt grüne Versicherungskarte mitführen.
Zur Kennzeichnung des Fahrzeugs werden Veranstaltungsschilder (o.ä.) ausgegeben, die am Fahrzeug anzubringen sind.
6. Haftungsausschluss
Der Veranstalter weist darauf hin, dass er keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden übernimmt, die während der Veranstaltung eintreten können. Fahrer/in und Beifahrer/in tragen die alleinige Verantwortung für alle zivil- und strafrechtlichen Folgen ihrer Teilnahme. Die Teilnehmer/-innen erklären mit der Abgabe der Nennung gegenüber dem Veranstalter den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen; außer für Personenschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch für evtl. Schäden, die durch das Anbringen der Veranstaltungsschilder am Fahrzeug entstehen.
Weiterhin behält sich der Veranstalter vor, sowohl den Tourverlauf als auch die Auswahl der Tour-Locations aus eventuellen organisatorischen Gründen anzupassen.
Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, staatlicher Vorgaben (z.B. COVID-Regelungen) oder aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes; es bestehen auch keine sonstigen Schadensersatzansprüche. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund gesundheitlicher oder sonstiger schwerwiegender persönlicher Probleme nicht in der Lage ist, die Veranstaltung persönlich zu betreuen, solange der Ablauf der Veranstaltung durch den Veranstalter auch ohne ihn gewährleistet ist.
7. Ausschluss von der Veranstaltung
Im Übrigen behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmer/innen bei groben Verstößen gegen Reglement und Straßenverkehrsordnung sowie bei Störung der Veranstaltung oder der Gefährdung anderer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Bei einem Ausschluss ist grundsätzlich keine Rückerstattung des Nennbetrags möglich.
8. Fahrerbriefing und Fahrerlaubnis
Der Fahrer verpflichtet sich, an den jeweiligen Fahrerbriefings der Veranstaltung teilzunehmen. Die fahrenden Teilnehmer/innen sichern dem Veranstalter zu, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das von ihnen geführte Fahrzeug zu sein. Der Führerschein muss von den Fahrern/innen während der Veranstaltung mitgeführt werden.
9. Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch Umstände bedingt ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und nicht dem Einflussbereich des Veranstalters unterliegen. Weitergehende Schadensersatzansprüche für im Hinblick auf die Veranstaltung getätigte Aufwendungen, wie z.B. die Anreise, sind ausgeschlossen. Sollte die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden müssen, die in der Corona-Epidemie liegen (z.B. behördliche Untersagung, hohe behördliche Auflagen, weiterhin bestehende hohe Ansteckungsgefahr oder ähnliches), gelten die Regelungen zur höheren Gewalt entsprechend.
10. Medienberichterstattung / Nutzung der Bildrechte
Die teilnehmenden Teams geben ihre Zustimmung, dass der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Ereignisse über Medien verbreiten kann, ohne dass hieraus Ansprüche jedweder Art gegen den Veranstalter oder die veröffentlichenden Medien geltend gemacht werden können. Dies gilt entsprechend auch für die Nutzung der Bildrechte. Sollte ein Teilnehmer dieser Nutzung nicht zustimmen, muss er dies gegenüber dem Veranstalter explizit erklären.
11. Datenschutz
Wir speichern Ihre Daten zur Vertragsdurchführung und um Sie gegebenenfalls auch per E-Mail über ähnliche und Folgeveranstaltungen zu informieren. Sie können der Speicherung Ihrer Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzinformation.